Sitzung: 19.11.2015 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
1.
Der
Hebesatz für die Grundsteuer A wird für das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) 2016
auf 330 v. H. festgesetzt.
2. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird für
das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) 2016 auf 400 v. H. festgesetzt. Für die
Folgejahre 2017 und 2018 wird jeweils eine Erhöhung um 10 v. H. vorgesehen.
3. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für
das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) 2016 unverändert auf 400 v. H. festgesetzt.
4. Die der Beschlussvorlage als Anlage
beigefügte Satzung der Stadt Lahnstein über die Festsetzung der Hebesätze für
die Realsteuern (Hebesatzung) wird unter Berücksichtigung der zuvor
festgelegten Änderungen beschlossen.