Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird für das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) 2016 auf 330 v. H. festgesetzt.

2.  Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird für das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) 2016 auf 400 v. H. festgesetzt. Für die Folgejahre 2017 und 2018 wird jeweils eine Erhöhung um 10 v. H. vorgesehen.

3.  Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) 2016 unverändert auf 400 v. H. festgesetzt.

4.  Die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Lahnstein über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzung) wird unter Berücksichtigung der zuvor festgelegten Änderungen beschlossen.