Beschluss: beschlossen

„Die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Martinsberg“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 88 LBauO als Satzung beschlossen.

Die Satzung besteht aus den Textlichen Festsetzungen.

Eine Begründung ist beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen.“