Sitzung: 07.07.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur
Hauptsatzung der Stadt Lahnstein vom 1. Juli 2014:
„1. Änderungssatzung zur H A U P T S A T Z U N G
der
Stadt Lahnstein vom 1. Juli 2014
Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung
der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung
kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung
– alle Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung - die folgende
Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht
wird:
Artikel
1
§ 6 Abs. 6 erhält folgende Neufassung:
Die Vorsitzenden
der im Stadtrat gebildeten Fraktionen erhalten zusätzlich eine besondere
Entschädigung in Höhe von 200,-- € monatlich. Die stellvertretenden
Vorsitzenden der im Stadtrat gebildeten Fraktionen erhalten zusätzlich eine
besondere Entschädigung in Höhe von insgesamt maximal der Hälfte der besonderen
Aufwandsentschädigungen für den Fraktionsvorsitz. Bei Fraktionen mit bis zu 4
Mitgliedern wird die Aufwandsentschädigung für einen Stellvertreter (50,-- €),
bei Fraktionen mit mehr als 4 Mitgliedern für zwei Stellvertreter (je 50,-- €) gezahlt.
Artikel 2
Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Lahnstein vom 1.
Juli 2014 tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“
„