Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lahnstein vom 1. Juli 2014:

 

„1. Änderungssatzung zur H A U P T S A T Z U N G

der Stadt Lahnstein vom 1. Juli 2014

 

Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung – alle Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung - die folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

 

Artikel 1

 

§ 6 Abs. 6 erhält folgende Neufassung:

 

Die Vorsitzenden der im Stadtrat gebildeten Fraktionen erhalten zusätzlich eine besondere Entschädigung in Höhe von 200,-- € monatlich. Die stellvertretenden Vorsitzenden der im Stadtrat gebildeten Fraktionen erhalten zusätzlich eine besondere Entschädigung in Höhe von insgesamt maximal der Hälfte der besonderen Aufwandsentschädigungen für den Fraktionsvorsitz. Bei Fraktionen mit bis zu 4 Mitgliedern wird die Aufwandsentschädigung für einen Stellvertreter (50,-- €), bei Fraktionen mit mehr als 4 Mitgliedern für zwei Stellvertreter (je 50,-- €) gezahlt.

 

Artikel 2

Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Lahnstein vom 1. Juli 2014 tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“