Beschluss: beschlossen

Beschlüsse:

a)  Der Stadtanteil wird gem. § 5 ABS für die Horchheimer Höll auf 40 % festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung

x

Keine Zustimmung

Einstimmig

Mehrheitlich

x

Ja

7

Nein

4

Enthaltung

b)  Der Stadtanteil wird gem. § 5 ABS

-            für die Horchheimer Straße auf 55 % und

-            für Im Mittelgesetz auf 55 %

festgesetzt.

b) Von den Beitragspflichtigen werden gem. § 9 Abs. 1 ABS Vorausleistungen in Höhe von 100 % der voraussichtlich zu erwartenden Beiträge erhoben.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung

x

Keine Zustimmung

Einstimmig

x

Mehrheitlich

Ja

Nein

Enthaltung