Sitzung: 07.07.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
„Der
Stadtrat von Lahnstein beschließt, von dem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG
Gebrauch zu machen und gegenüber dem zuständigen Finanzamt verbindlich zu
erklären, dass für sämtliche in den Jahren 2017 bis 2020 ausgeführten
Leistungen die Umsatzbesteuerung nach den bis Ende 2016 geltenden Grundsätzen
(§ 2 Abs. 3 UStG) erfolgen soll“.