Sitzung: 14.07.2016 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
1.
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des
geprüften Jahresabschlusses zum
31.12.2013
(§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO).
2.
Der Stadtrat beschließt die Entlastung des
Oberbürgermeisters, des
Bürgermeisters
und der Beigeordneten (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO).