Beschluss: beschlossen

 

Beschluss:

 

1.            Der Stadtrat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum  

31.12.2013 (§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO).

 

2.            Der Stadtrat beschließt die Entlastung des Oberbürgermeisters, des

Bürgermeisters und der Beigeordneten (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO).