Beschluss: beschlossen

Beschlüsse:

 

a)  Der Stadtanteil wird gem. § 5 ABS für die Horchheimer Höll auf 40 % festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

x

Keine Zustimmung

 

Einstimmig

 

Mehrheitlich

x

 

 

Ja

15

Nein

9

Enthaltung

 

 

b)  Der Stadtanteil wird gem. § 5 ABS

-            für die Horchheimer Straße auf 55 % und

-            für Im Mittelgesetz auf 55 %

 

festgesetzt.

 

b) Von den Beitragspflichtigen werden gem. § 9 Abs. 1 ABS Vorausleistungen in Höhe von 100 % der voraussichtlich zu erwartenden Beiträge erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

x

Keine Zustimmung

 

Einstimmig

x

Mehrheitlich

 

 

 

Ja

 

Nein

 

Enthaltung

1