Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

„Der Stadtrat von Lahnstein beschließt, von dem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch zu machen und gegenüber dem zuständigen Finanzamt verbindlich zu erklären, dass für sämtliche in den Jahren 2017 bis 2020 ausgeführten Leistungen die Umsatzbesteuerung nach den bis Ende 2016 geltenden Grundsätzen (§ 2 Abs. 3 UStG) erfolgen soll“.