Sitzung: 03.11.2016 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Die Inhalte des Bebauungsplanes als Entwurf der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen werden anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die ersten beiden Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.