Beschluss: beschlossen

Die beigefügte Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 40 wird gemäß § 24 GemO (Gemeindeordnung) beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister spätestens im Rhein-Lahn-Kurier Nr. 50 am 16.12.2005 ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Bekanntmachung tritt die Bekanntmachung in Kraft