Beschlussvorschlag:
Der
Werkausschuss beschließt, den Auftrag für die Erbringung der
Ingenieurleistungen für die Durchführung der oben beschriebenen Zweitbefahrung
des Abschnitts 2 an das Ingenieurbüro Kämpfer, Allendorf, zur Angebotssumme von
58.083,01 Euro brutto, zu vergeben.
Die
Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SÜVOA)
verpflichtet die Stadt ihre Abwasserkanäle und –leitungen mindestens alle zehn
Jahre durch optische Untersuchungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu
überprüfen, um größere Schäden an den Kanalleitungen zu vermeiden. Es liegt somit
ein Ausnahmetatbestand nach Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO vor.