Beschluss: beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für die Erbringung der Ingenieurleistungen für die Durchführung der oben beschriebenen Zweitbefahrung des Abschnitts 2 an das Ingenieurbüro Kämpfer, Allendorf, zur Angebotssumme von 58.083,01 Euro brutto, zu vergeben.

 

Die Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SÜVOA) verpflichtet die Stadt ihre Abwasserkanäle und –leitungen mindestens alle zehn Jahre durch optische Untersuchungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen, um größere Schäden an den Kanalleitungen zu vermeiden. Es liegt somit ein Ausnahmetatbestand nach Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO vor.