Beschluss:
- Der Stadtrat beschließt die
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2014 (§ 114 Abs. 1
S. 1 GemO)
- Der Stadtrat beschließt die
Entlastung des Oberbürgermeister, des Bürgermeisters und der Beigeordneten
(§ 114 Abs. 1. S. 2 GemO).