Beschluss:
(1) Der Änderung der Bauleitplanung im Bereich des Sportzentrums im Stadtteil Niederlahnstein wird grundsätzlich zugestimmt.
(2) Die
Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden förmlichen Beschlüsse
vorzubereiten, um ...
... den Flächennutzungsplan der Stadt Lahnstein im
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 18 so zu ändern, dass er anstelle der
Grünfläche zwischen der Gemeinbedarfsfläche und dem Rhein nunmehr eine „Sonderbaufläche,
die der Erholung dient“ darstellt.
...
den Bebauungsplan Nr. 18 - Sportzentrum im Stadtteil
Niederlahnstein im
Parallelverfahren so zu ändern, dass entsprechend der
Flächennutzungsplanänderung ein „Sondergebiet, das der Erholung dient: Campingplatzgebiet“
festgesetzt wird.
(3) Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Städtebaulichen Vertrag hinsichtlich
einer Übernahme der anfallenden Planungskosten abzuschließen.