Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss
erklärt sich mit der Nutzung des Dienstfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen
EMS OB 200 durch den Oberbürgermeister, den Bürgermeister und die Beigeordneten
im Rahmen der von ihnen im öffentlichen Interesse ausgeübten Tätigkeiten bzw.
Ehrenämter einverstanden.
Sofern entsprechende
Fahrtkostenentschädigungen durch die jeweilige Trägerorganisation, für die die
Aufgabe wahrgenommen wird, gewährt werden, sind diese durch die Stadtkasse zu
vereinnahmen.