Beschlussvorschlag:
Für die beschriebenen räumlichen Teilflächen als auch die genannten textlichen Passagen wird der Bebauungsplan Nr. 45 - Rheinquartier Lahnstein, Teilgebiet Nord - erstmals geändert.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich im Verlauf des Änderungsverfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.
(Hinweis: § 22 GemO - Ausschließungsgründe - beachten!)