Beschluss:
Für den Bereich des mit amtlicher Bekanntmachung am
9. Dezember 2016 im Rhein-Lahn-Kurier Nr. 49 festgelegten
vorläufigen Untersuchungsbereichs (= vorläufiges Stadtumbaugebiet) wird
beschlossen, die Vorbereitung der Sanierung mit dem Beginn der vorbereitenden
Untersuchungen (gem. § 141 Abs. 3 BauGB) einzuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich
bekannt zu machen.