Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Für den Bereich des mit amtlicher Bekanntmachung am 9. Dezember 2016 im Rhein-Lahn-Kurier Nr. 49 festgelegten vorläufigen Untersuchungsbereichs (= vorläufiges Stadtumbaugebiet) wird beschlossen, die Vorbereitung der Sanierung mit dem Beginn der vorbereiten­den Untersuchungen (gem. § 141 Abs. 3 BauGB) einzuleiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.