Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Für den Bereich des mit amtlicher Bekanntmachung am 9. Dezember 2016 im Rhein-Lahn-Kurier Nr. 49 festgelegten vorläufigen Untersuchungsbereich (= vorläufiges Stadtumbaugebiet) wird beschlossen, die Vorbereitung der Sanierung mit dem Beginn der vorbereiten­den Untersuchungen (gem. § 141 Abs. 3 BauGB) einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.