Sitzung: 21.06.2017 Fachbereichsausschuss 1
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV 17/3281
Beschluss:
Für den Bereich des mit amtlicher Bekanntmachung am
9. Dezember 2016 im Rhein-Lahn-Kurier Nr. 49 festgelegten
vorläufigen Untersuchungsbereich (= vorläufiges Stadtumbaugebiet) wird
beschlossen, die Vorbereitung der Sanierung mit dem Beginn der vorbereitenden
Untersuchungen (gem. § 141 Abs. 3 BauGB) einzuleiten. Die
Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.