Beschluss:
Der Stadtanteil für die einzelnen Erneuerungsmaßnahmen wird wie folgt
festgesetzt:
Hintermauergasse = 35 %
Burgstraße = 35 %
Falknersteig = 25 %
Auf die Erhebung von Vorausleistungen wird bei den vorstehenden
Maßnahmen verzichtet.