Beschluss:

 

Der Stadtanteil für die einzelnen Erneuerungsmaßnahmen wird wie folgt festgesetzt:

 

Hintermauergasse        =          35 %

Burgstraße                     =          35 %

Falknersteig                   =          25 %

 

Auf die Erhebung von Vorausleistungen wird bei den vorstehenden Maßnahmen verzichtet.