Beschluss:
Für
den Bereich des mit amtlicher Bekanntmachung am 9. Dezember 2016 im
Rhein-Lahn-Kurier Nr. 49 festgelegten vorläufigen Untersuchungsbereich (=
vorläufiges Stadtumbaugebiet) wird beschlossen, die Vorbereitung der Sanierung
mit dem Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (gem. § 141
Abs. 3 BauGB) einzuleiten.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.