Beschluss:

 

Punkt 4.4.1 Thematik der geplanten Nutzungen (Art)

Abwägungsvorschlag: Die Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden nicht geteilt und führen zu keiner Änderung der Planung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

X

Keine Zustimmung

 

 

Einstimmig

 

Mehrheitlich

X

 

 

Ja

9

Nein

1

Enthaltung

3

 

 

Punkt 4.4.2 Thematik der Altlasten und des Bodenschutzes

Abwägungsvorschlag: Die Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden geteilt, konnten aber zwischenzeitlich durch entsprechende Untersuchungen widerlegt werden und führen damit zu keiner Änderung der Planung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

X

Keine Zustimmung

 

 

Einstimmig

 

Mehrheitlich

X

 

 

Ja

12

Nein

1

Enthaltung

 

 

 

Punkt 4.4.3 Thematik des Immissionsschutzes

Abwägungsvorschlag: Die Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden geteilt, konnten aber zwischenzeitlich durch entsprechende Untersuchungen widerlegt werden und führen damit zu keiner Änderung der Planung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

X

Keine Zustimmung

 

 

Einstimmig

 

Mehrheitlich

X

 

 

Ja

11

Nein

1

Enthaltung

1

 

 

Punkt 4.4.4 Thematik der Archäologie, Geologie und des Bergbaus

Abwägungsvorschlag: Die Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, aber hinsichtlich der "Hohenrheiner Hütte" nicht geteilt. Die genannten Verpflichtungen des Bauherrn werden in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

X

Keine Zustimmung

 

 

Einstimmig

 

Mehrheitlich

X

 

 

Ja

12

Nein

1

Enthaltung

 

 

 

Im Anschluss an die Abstimmung zu den Stellungnahmen aus dem Abwägungsverfahren stimmt der Fachbereichsausschuss über den Beschlussvorschlag der Vorlage 17/3252 ab:

 

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung wird anerkannt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

X

Keine Zustimmung

 

 

Einstimmig

 

Mehrheitlich

X

 

 

Ja

10

Nein

1

Enthaltung

2

 

 

Herr Peil verlässt den Sitzungssaal.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

X

Keine Zustimmung

 

 

Einstimmig

 

Mehrheitlich

X

 

 

Ja

8

Nein

1

Enthaltung

3