Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Grundlage der Beratungen bilden die folgenden Unterlagen:

 

  • Beschlussvorlage BV 18/3378
  • Bericht der Stabsstelle Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015

·        Entwurf des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung zum 31.12.2015 in seiner Sitzung am 30.01.2018 geprüft und die erforderlichen Prüfungshandlungen zum Abschluss gebracht.

 

§ 113 Abs. der der Gemeindeordnung (GemO) gibt vor, dass über die Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsausschusses eine Niederschrift zu fertigen ist. Diese bildet – bei Bedarf ergänzt um eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters – die Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung durch den Stadtrat.

 

Der vorliegende Entwurf des Prüfungsberichts wird erörtert und angepasst. Der abgestimmte Entwurf in Form der beigefügten Anlage wird beschlossen.

 

In der Stadtratssitzung am 21.03.2018 wird Herr Werner Lui die Berichterstattung übernehmen.

 

 

Beschlussvorschlag Rechnungsprüfungsausschuss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den Prüfungsbericht nach § 113 GemO in der vorliegenden Fassung

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Stadtrat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2014 vor (§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO).

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Stadtrat die Entlastung des Oberbürgermeister, des Bürgermeisters und der Beigeordneten vor (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO)