Beschluss:
Die Badeordnung wird aufgehoben und durch die als Entwurf vorgelegte Fassung, mit den in § 7 vorgenommenen Erweiterungen, ersetzt.
Erweiterung
§ 7
Nr. 2.2. Das Rauchen am Beckenrand und in sämtlichen Räumen. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Ebenso ist die Verwendung von Shishapfeifen in den gesamten Bäderbereichen nicht gestattet.