Beschluss:
Die Badeordnung vom 21.09.2001 wird
aufgehoben und durch die im Entwurf vorgelegte Fassung, mit den in § 7 vorgenommenen
Erweiterungen, ersetzt.
Erweiterung § 7
Nr.
2.2. Das Rauchen am Beckenrand
und in sämtlichen Räumen. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Ebenso ist die
Verwendung von Shishapfeifen in den gesamten Bäderbereichen nicht gestattet.