Beschluss:

 

Der Stadtanteil für die einzelnen Erneuerungsmaßnahmen wird wie folgt festgesetzt:

 

Theodor-Heuss-Straße        =    35   %

Sandgasse                               =    35   %

Reuschstraße                         =    70   %

 

Auf die Erhebung von Vorausleistungen wird bei den vorstehenden Maßnahmen verzichtet.