Beschluss:
Der Stadtanteil für die einzelnen Erneuerungsmaßnahmen wird wie folgt festgesetzt:
Theodor-Heuss-Straße =
35 %
Sandgasse = 35 %
Reuschstraße = 70
%
Auf die Erhebung von Vorausleistungen wird bei den vorstehenden Maßnahmen verzichtet.