Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die Badeordnung vom 21.09.2001 wird aufgehoben und durch die als Entwurf vorgelegte Fassung, mit den in § 7 vorgenommenen Erweiterungen, ersetzt:

 

Erweiterung § 7

Nr. 2.2.           Das Rauchen am Beckenrand und in sämtlichen Räumen. Dies gilt auch für die Verwendung von E-Zigaretten. Ebenso ist die Verwendung von Shishapfeifen in den gesamten Bäderbereichen nicht gestattet.