Beschluss:
Die Badeordnung vom 21.09.2001 wird
aufgehoben und durch die als Entwurf vorgelegte Fassung, mit den in § 7
vorgenommenen Erweiterungen, ersetzt:
Erweiterung § 7
Nr.
2.2. Das Rauchen am Beckenrand
und in sämtlichen Räumen. Dies gilt auch für die Verwendung von E-Zigaretten.
Ebenso ist die Verwendung von Shishapfeifen in den gesamten Bäderbereichen
nicht gestattet.