Beschlussvorschlag:
Die
sechste Änderung des Flächennutzungsplanes’99 der Stadt Lahnstein wird
festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der höheren Verwaltungsbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) zur Genehmigung vorzulegen und diese nach Erteilung ortsüblich bekannt zu machen.
(Hinweis:
§ 22 GemO - Ausschließungsgründe - beachten!)