Beschlussvorschlag:

 

Die sechste Änderung des Flächennutzungsplanes’99 der Stadt Lahnstein wird festgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der höheren Verwaltungsbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) zur Genehmigung vorzulegen und diese nach Erteilung ortsüblich bekannt zu machen.

 

(Hinweis: § 22 GemO - Ausschließungsgründe - beachten!)