Sitzung: 29.11.2005 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Von den Beitragsschuldnern werden gem. § 11 Abs. 1 Erschließungsbeitragssatzung (EBS) Vorausleistungen in Höhe von 50 % erhoben.
Sitzung: 29.11.2005 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Von den Beitragsschuldnern werden gem. § 11 Abs. 1 Erschließungsbeitragssatzung (EBS) Vorausleistungen in Höhe von 50 % erhoben.