Beschluss: beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 - An der alten Markthalle - wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Entwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuholen.

 

(Hinweis: § 22 GemO - Ausschließungsgründe - beachten!)