Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 - An der alten Markthalle - wird
anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Entwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuholen.
(Hinweis: § 22 GemO - Ausschließungsgründe - beachten!)