Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 46.1 - Rheinquartier Lahnstein,
Teilgebiet Süd - wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 88 LBauO als Satzung
beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der
Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit
in Kraft zu setzen.