Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 46.1 - Rheinquartier Lahnstein, Teilgebiet Süd - wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 88 LBauO als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.