Beschluss:
Das erarbeitete Konzept soll nach Zustimmung durch den
Denkmalschutz weiter verfolgt und ausgearbeitet werden. Nach Vorlage der
Kostenberechnung nach DIN 276 sollen die entsprechenden Förderanträge gestellt
werden.
Beschluss:
Das erarbeitete Konzept soll nach Zustimmung durch den
Denkmalschutz weiter verfolgt und ausgearbeitet werden. Nach Vorlage der
Kostenberechnung nach DIN 276 sollen die entsprechenden Förderanträge gestellt
werden.