Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Prüfungsbericht nach § 113 GemO für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
  2. Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen (§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO)
  3. Weiterhin wird dem Stadtrat die Erteilung der Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten vorgeschlagen (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO).