Sitzung: 25.09.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
- Der Prüfungsbericht nach § 113 GemO für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
- Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen (§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO)
- Weiterhin wird dem Stadtrat die Erteilung der Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten vorgeschlagen (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO).