Beschluss:
Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich des noch ausstehenden Votums
der ADD im Rahmen des noch laufenden Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO:
1. Die Stadt Lahnstein beteiligt sich an der
neu zugründenden kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald Taunus mit einem
Gesellschaftsanteil in Höhe von 4.000,-
€.
2. Die Stadt Lahnstein überträgt dieser
Gesellschaft ab dem 01.01.2019 die Vermarktung des in ihrem Forstbetrieb
anfallenden Rundholzes mit Ausnahme des Brennholzes an private Endkunden.
3. Dem vorgelegten
Gesellschaftervertrag wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird
beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen. Sofern sich aus dem
Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten Notar ein
Änderungsbedarf am Gesellschaftsvertrag ergeben sollte, der geringfügiger Natur
ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftervertrages ändert, wird der
Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen und den demnach geänderten
Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen.