Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich des noch ausstehenden Votums der ADD im Rahmen des noch laufenden Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO:

 

1.  Die Stadt Lahnstein beteiligt sich an der neu zugründenden kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald Taunus mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 4.000,- €.

2.  Die Stadt Lahnstein überträgt dieser Gesellschaft ab dem 01.01.2019 die Vermarktung des in ihrem Forstbetrieb anfallenden Rundholzes mit Ausnahme des Brennholzes an private Endkunden.

3.  Dem vorgelegten Gesellschaftervertrag wird zugestimmt.

4.  Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen. Sofern sich aus dem Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten Notar ein Änderungsbedarf am Gesellschaftsvertrag ergeben sollte, der geringfügiger Natur ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftervertrages ändert, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen und den demnach geänderten Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen.