Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen wird gemäß § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen und damit die Vorbereitung der Sanierung eingeleitet.

 

Der Geltungsbereich des künftigen Sanierungsgebiets soll sich zwischen der Johann-Baptist-Ludwigstraße im Norden, der Bahnhofstraße im Osten, der Lahn im Süden und dem Bahndamm im Westen erstrecken. Es würde damit die jeweils innenliegende Randbebauung dieser Straßenzüge einschließen sowie die Straßen Im Flürchen, Sauergasse, Langgasse und Pfarrer-Menges-Straße sowie den Kirchplatz.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen ortsüblich bekannt zu machen und diese anschließend durchzuführen.