Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Für den vom Rhein im Westen, der Lahn im Norden, der Bahnstrecke im Osten und einer noch genau zu bestimmenden Linie im Süden umschlossenen Bereich wird ein Bebau­ungsplan mit der Nummer 23 und dem Namen „Hafengebiet Oberlahnstein“ aufgestellt.

 

 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich im Verlauf des Aufstellungs­verfahrens; bereits durch den Bebauungsplan Nr. 22 überplante Teilflächen werden dabei ausgespart bzw. durch die Neuplanung überdeckt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.

 

Der Fachbereichsausschuss 4 soll n seiner Sitzung am 14.03.2019 das weitere Vorgehen beraten.