Beschlussvorschlag:
Für die beschriebene textliche Festsetzung wird der Bebauungsplan „Kurgebiet Oberlahnstein“ ein zweites Mal geändert.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.
(Hinweis: § 22 GemO - Ausschließungsgründe -
beachten!)