Beschluss:
Die Einführung eines Gästebeitrags entsprechend des beigefügten
Satzungsentwurfs wird beschlossen. Die Höhe des Beitrags soll hierbei 1,50 € /
Übernachtung für Erwachsene und 0,75 € / Übernachtung für Kinder ab dem
vollendeten 6. Lebensjahr betragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen organisatorischen Grundlagen zur Erhebung des Entgelts zu schaffen, die betroffenen Betriebe entsprechend zu informieren und die Erhebung schnellstmöglich in die Wege zu leiten.