Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Den vorgeschlagenen Inhalten der Planung wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Untersuchungen und Gutachten zu erstellen bzw. zu beauftragen und den ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes für die Beschlussfassung zur Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorzulegen.