Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 - An der alten Markthalle - wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, von der Auslegung zu benachrichtigen.