Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 - An
der alten Markthalle - wird anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3
Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, von der Auslegung zu benachrichtigen.