Beschluss:
1. Die Wahl des Mitglieds im Beirat
der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Taunus erfolgt offen durch
Handzeichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
x |
Keine
Zustimmung |
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|||||||||
Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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|
||||||||
|
Ja |
|
Nein |
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Enthaltung |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahmen nicht teil: |
Grund: |
Der Vorsitzende |
§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO
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Der Stadtrat wählt Herrn Matthias
Boller als Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft
Westerwald-Taunus.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
|
Keine
Zustimmung |
x |
|||||||||
Einstimmig |
|
Mehrheitlich |
x |
|
||||||||
|
Ja |
11 |
Nein |
10 |
Enthaltung |
7 |
||||||
An der Beratung und
Beschlussfassung nahmen nicht teil: |
Grund: |
Der Vorsitzende |
§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO
|
Anschließend stellt der Vorsitzende
den Vorschlag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.
Der Stadtrat wählt Herrn Klemens
Breitenbach als Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft
Westerwald-Taunus.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
|
Keine
Zustimmung |
x |
|||||||||
Einstimmig |
|
Mehrheitlich |
x |
|
||||||||
|
Ja |
10 |
Nein |
11 |
Enthaltung |
7 |
||||||
An der Beratung und
Beschlussfassung nahmen nicht teil: |
Grund: |
Der Vorsitzende |
§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO
|
Da im ersten Wahlgang keine der
beiden Personen die erforderliche Mehrheit erhalten hat, ist die Wahl zu
wiederholen. Zuvor wird die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen.
Die danach durchgeführte Abstimmung
ergibt folgendes Ergebnis:
Der Stadtrat wählt Herrn Matthias
Boller als Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft
Westerwald-Taunus.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
|
Keine
Zustimmung |
x |
|||||||||
Einstimmig |
|
Mehrheitlich |
x |
|
||||||||
|
Ja |
11 |
|
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||||||
An der Beratung und
Beschlussfassung nahmen nicht teil: |
Grund: |
Der Vorsitzende |
§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO
|
Der Stadtrat wählt Herrn Klemens
Breitenbach als Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft
Westerwald-Taunus.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
|
Keine
Zustimmung |
x |
|||||||||
Einstimmig |
|
Mehrheitlich |
x |
|
||||||||
|
Ja |
14 |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahmen nicht teil: |
Grund: |
Der Vorsitzende |
§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO
|
Da auch in diesem Wahlgang keine
Person die erforderliche Mehrheit erhalten hat, ist zwischen den beiden
Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl
durchzuführen.
Die Stichwahl ergibt folgendes
Ergebnis:
Der Stadtrat wählt Herrn Matthias
Boller als Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft
Westerwald-Taunus.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
|
Keine
Zustimmung |
x |
|||||||||
Einstimmig |
|
Mehrheitlich |
x |
|
||||||||
|
Ja |
11 |
|
|
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahmen nicht teil: |
Grund: |
Der Vorsitzende |
§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO
|
Der Stadtrat wählt Herrn Klemens
Breitenbach als Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft
Westerwald-Taunus.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
x |
Keine
Zustimmung |
|
|||||||||
Einstimmig |
|
Mehrheitlich |
x |
|
||||||||
|
Ja |
15 |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahmen nicht teil: |
Grund: |
Der Vorsitzende |
§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO
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Damit ist Klemens Breitenbach als
Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Taunus
gewählt.