Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Wahl des Mitglieds im Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Taunus erfolgt offen durch Handzeichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

x

Keine Zustimmung

 

Einstimmig

x

Mehrheitlich

 

 

 

Ja

 

Nein

 

Enthaltung

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahmen nicht teil:

Grund:

Der Vorsitzende

§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO

 

 

Der Stadtrat wählt Herrn Matthias Boller als Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Taunus.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

 

Keine Zustimmung

x

Einstimmig

 

Mehrheitlich

x

 

 

Ja

11

Nein

10

Enthaltung

7

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahmen nicht teil:

Grund:

Der Vorsitzende

§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO

 

Anschließend stellt der Vorsitzende den Vorschlag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

 

Der Stadtrat wählt Herrn Klemens Breitenbach als Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Taunus.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

 

Keine Zustimmung

x

Einstimmig

 

Mehrheitlich

x

 

 

Ja

10

Nein

11

Enthaltung

7

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahmen nicht teil:

Grund:

Der Vorsitzende

§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO

 

Da im ersten Wahlgang keine der beiden Personen die erforderliche Mehrheit erhalten hat, ist die Wahl zu wiederholen. Zuvor wird die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen.

 

 

Die danach durchgeführte Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

 

Der Stadtrat wählt Herrn Matthias Boller als Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Taunus.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

 

Keine Zustimmung

x

Einstimmig

 

Mehrheitlich

x

 

 

Ja

11

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahmen nicht teil:

Grund:

Der Vorsitzende

§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO

 

 

Der Stadtrat wählt Herrn Klemens Breitenbach als Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Taunus.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

 

Keine Zustimmung

x

Einstimmig

 

Mehrheitlich

x

 

 

Ja

14

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahmen nicht teil:

Grund:

Der Vorsitzende

§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO

 

Da auch in diesem Wahlgang keine Person die erforderliche Mehrheit erhalten hat, ist zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl durchzuführen.

 

Die Stichwahl ergibt folgendes Ergebnis:

 

Der Stadtrat wählt Herrn Matthias Boller als Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Taunus.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

 

Keine Zustimmung

x

Einstimmig

 

Mehrheitlich

x

 

 

Ja

11

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahmen nicht teil:

Grund:

Der Vorsitzende

§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO

 

 

Der Stadtrat wählt Herrn Klemens Breitenbach als Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Taunus.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

x

Keine Zustimmung

 

Einstimmig

 

Mehrheitlich

x

 

 

Ja

15

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahmen nicht teil:

Grund:

Der Vorsitzende

§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO

 

 

Damit ist Klemens Breitenbach als Mitglied in den Beirat der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Taunus gewählt.