Beschluss:
Die
zweite Änderung des Bebauungsplanes „Kurgebiet Oberlahnstein“ wird gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.