Beschluss:
Die zweite Änderung
des Bebauungsplanes „Kurgebiet Oberlahnstein“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.