Beschluss:
Von der Festsetzung der Nutzungsart -Grundstück Blücherstraße 20
auf der Parzelle 101/1- für öffentliche und private Grünflächen im
Bebauungsplan Nr. 18 (Sportzentrum im Stadtteil Niederlahnstein) wird eine
Befreiung für die zusätzliche Nutzung von Ferienwohnungen erteilt.