Der
Vorsitzende erläutert, dass die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36
Abs. 1 Satz 2 BauGB, für die Ertüchtigung der biologischen Reinigungsstufe der
Kläranlage Lahnstein / Braubach zu erteilen wäre.
Herr
Arzheimer führt aus, dass bereits in den letzten Jahren große Investitionen im
Bereich der Kläranlage notwendig gewesen seien. Er spricht sich dafür aus, dass
ein Investitionskonzept der Kläranlage für die nächsten 10 bis 15 Jahre
erstellt wird.
Der
Vorsitzende schlägt vor, dass der Planer in einer der nächsten Sitzungen des
Werkausschusses zukünftige Investitionen vorstellen könnte.
Frau
Jahn erfragt, warum
die Thematik zuerst im Werkausschuss behandelt worden sei und nun im
Fachbereichsausschuss 1.
Herr
Ries führt für
die Verwaltung aus, dass die eigentliche Maßnahme zur Ertüchtigung der
Reinigungsstufe im Werkausschuss beraten wird. Die bauplanungsrechtliche
Beurteilung der Maßnahme falle jedoch in den Zuständigkeitsbereich des
Fachbereichsausschusses 1.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird für den vorliegenden Antrag erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
x |
Keine Zustimmung |
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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Ja |
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Nein |
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Enthaltung |
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