Beschluss:
Im
Berufungsrechtsstreit Strabag Straßen- und Tiefbau AG ./. Stadt Lahnstein folgt
die Stadt Lahnstein inhaltlich dem Oberlandesgericht Koblenz in seinem Hinweis-
und Auflagenbeschluss mit Vergleichsvorschlag vom 22.01.2020 und stimmt dem vom
Senat vorgeschlagenen Vergleich zu.
Herr
Rechtsanwalt Dr. Axel Merz wird bevollmächtigt, diesen Vergleich vor dem
Oberlandesgericht Koblenz namens und in Vollmacht für die Stadt Lahnstein
abzuschließen.