Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte für eine
Verlagerung des städtischen Forstbetriebs auf das Gelände des städtischen
Baubetriebshofs in die Wege zu leiten. Die erforderlichen Mittel zur
Unterbringung der Fahrzeuge und der Ausrüstung sind im Forstwirtschaftsplan und
Haushaltsplan 2021 vorzusehen.