Beschluss:
Der Nachlass wird anteilig auf die jeweilige Schule
verteilt. Die Grundschule Friedrichssegen erhält 20 %, demnach 3.115,13 €. Die
Goethe-Schule und Schillerschule erhält jeweils 40 %, demnach jeweils 6.230,28
€. Über diese Mittel können die Schulen im Rahmen der Testamentserklärung des
Verstorbenen selbstständig verfügen.