Beschluss:
Der Ablösung von 2
Stellplätzen zur Realisierung des Bauvorhabens „Errichtung eines Wohngebäudes
(3 Wohnungen)“ wird nicht zugestimmt.
Die Verwaltung
wird gebeten, den Bauherrn auf die möglichen Alternativen hinzuweisen, da das
Vorhandensein dieser Alternativen der Grund für die Ablehnung ist.