Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46.2 -
Rheinquartier Lahnstein, Teilgebiet Süd - wird anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf gemäß
§ 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, von der Auslegung zu benachrichtigen.