Beschluss:
Vorbehaltlich der Ergebnisse der Begutachtung durch
den Landesbetrieb Mobilität sind die Grunderwerbsverhandlungen für der Bau
einer Umfahrungsstrecke von Seiten der Verwaltung unverzüglich aufzunehmen. Bei
Erfolg sind die Planungsarbeiten fortzuführen. Eine Beteiligung der
Versorgungsträger an den Kosten der Umfahrungsstrecke ist durch schriftliche
Vereinbarung zu erzielen.