Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Ergebnisse der Begutachtung durch den Landesbetrieb Mobilität sind die Grunderwerbsverhandlungen für der Bau einer Umfahrungsstrecke von Seiten der Verwaltung unverzüglich aufzunehmen. Bei Erfolg sind die Planungsarbeiten fortzuführen. Eine Beteiligung der Versorgungsträger an den Kosten der Umfahrungsstrecke ist durch schriftliche Vereinbarung zu erzielen.