Beschluss: beschlossen

Das in der Vorlage BV 06/0519 auf Seite 3 dargestellte Nutzungskonzept sowie die in der Anlage auf der Seite 5 (von 29) aufgeführten textlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur örtlichen Bauvorschriften gemäß Landesbauordnung, zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen sowie zur äußeren Gestaltung von Werbeanlagen werden beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem beschlossenen konzeptionellen Ergebnis das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.